(1) Kenntnis der Mitglieder des Bingosystems

Jedes Mitglied des Bingosystems ist verpflichtet alle anderen Mitglieder passiv zu kennen. Im Gegensatz zur aktiven Kenntnis verlangt die passive keine vollständige Auflistung der Systemmitglieder aus dem Gedächtnis, sondern nur eine Kenntnis der Systemmitglieder auf Nachfrage bzw. bei der Vergabe eines Bingos. Wird ein Bingo für ein Nicht-Systemmitglied gefordert, autorisiert oder ausgeführt, so erhalten alle am Prozess Beteiligten aufgrund ihrer Unkenntnis der Systemmitglieder einen Bingo.

(2) Kenntnis der Regeln des Bingosystems

Jedes Mitglied des Bingosystems ist verpflichtet, einem Unkundigen das Bingosystem in seiner Gänze und Güte erklären zu können. Das gesamte Regelwerk ist passiv zu kennen. Im Gegensatz zur aktiven Kenntnis verlangt die passive keine vollständige Auflistung der Regeln aus dem Gedächtnis, sondern nur eine Kenntnis der Systemregeln auf Nachfrage bzw. bei der Vergabe eines Bingos. Jegliche Unkenntnis der Regeln des Bingosystems wird mit einem Bingo geahndet.