(1) Eintritt
Die Mitgliedschaft im Bingosystem kann auf fünf verschiedene Arten erfolgen:
- Mündliche oder schriftliche Eintrittsbekundung.
- Genetisch vererbte Mitgliedschaft (siehe Art. 5 (1)).
- Autorisieren eines Bingos.
- Fordern eines Bingos.
- Ausführen eines Bingos.
(2) Begrüßungsbingo
Unmittelbar nach Eintritt in das System erhält das neue Bingo-Mitglied einen so genannten Begrüßungsbingo.
(3) Dauer der Mitgliedschaft
Das Bingosystem bewahrt seine Mitglieder vor einem Austritt oder einem Ausscheiden (siehe auch Art. 1 (5)).