(1) Eintritt

Die Mitgliedschaft im Bingosystem kann auf fünf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Mündliche oder schriftliche Eintrittsbekundung.
  2. Genetisch vererbte Mitgliedschaft (siehe Art. 5 (1)).
  3. Autorisieren eines Bingos.
  4. Fordern eines Bingos.
  5. Ausführen eines Bingos.

(2) Begrüßungsbingo

Unmittelbar nach Eintritt in das System erhält das neue Bingo-Mitglied einen so genannten Begrüßungsbingo.

(3) Dauer der Mitgliedschaft

Das Bingosystem bewahrt seine Mitglieder vor einem Austritt oder einem Ausscheiden (siehe auch Art. 1 (5)).